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E-Government (im weiteren Sinn) Artikel
Unter E-Government in dem weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen, sowie zwischen diesen Institutionen, Bürgern und Unternehmen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.
E-Government fasst somit E-Administration (E-Government in dem engeren Sinn), E-Democracy und E-Justice zusammen.
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Eine erfolgreiche Einführung von E-Government scheitert häufig an der Akzeptanz durch den Nutzer.
Aber auch die ungleichmäßige Verbreitung informations- und kommunikationstechnische Zugangsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen behindern E-Government. So bleiben insbesondere Personen mit höherem Alter, kleineren Einkommen und niedriger Bildung von den Möglichkeiten des E-Governments ausgegrenzt, da sie häufiger über keine Internetanbindung verfügen.
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Eine erfolgreiche Einführung von E-Government setzt eine angepasste Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der Verwaltungen voraus.
Es hat sich gezeigt, dass insbesondere eine funktionale Gliederung E-Government behindert, während Prozessorientierung förderlich ist.
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Zur Einführung von E-Government müssen aber auch rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Strenge Formvorschriften (z. B. Zwang zur Unterschrift, statt PIN-TAN-Verfahren), strenger Datenschutz und ein starres Dienstrecht behindern die Möglichkeiten des E-Governments.
Es ist daher erforderlich Gesetze zu hinterfragen und bei ihrer Auslegung Mut zu dem Risiko zu beweisen.
Auch die Staatsform spielt eine Rolle. In Bundesstaaten entstehen häufig inkompatible Insellösungen oder unnötige Mehrfachentwicklung in einzelnen Verwaltungen findet parallel statt. Zudem ist das Marketing der E-Government-Dienstleistungen wirksamer, wenn es zentral organisiert werden kann.
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Medienbrüche durch heterogene Informations- und Kommunkationstechnologien behindern E-Government ebenso wie die teilweise hohen Kosten dieser Technologien.
Das Nichtvorhandensein notwendiger Technologien birgt die Gefahr, Potenziale möglicher Dienstleistungen nicht ausreichend zu erkennen. Technologien werden wegen der Unterschätzung der Potenziale nicht angeschafft.
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Man unterscheidet folgende Interaktionsebenen in dem E-Government:
- Information: Bereitstellung von Informationen, etwa auf der Webpräsenz einer Behörde.
- Kommunikation: Möglichkeiten zu dem Austausch und interaktiven Abruf von Informationen.
- Transaktion: eigentlich Durchführung von Dienstleistungen, etwa per PIN-TAN-Verfahren.
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